Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der JB-Creabau

Allgemeine Bedingungen

Garantie und Montage Für Mängelhaftung gelten die einschlägigen Bestimmungen des Obligationenrechtes mit folgenden Ausnahmen: Bei jedem Mangel hat der Besteller zunächst einzig das Recht, die Beseitigung des Mangels innerhalb angemessener Frist zu verlangen (Recht auf Verbesserung). Soweit Mängel innerhalb der vom Besteller angesetzten Frist nicht behoben werden, ist er berechtigt:

entweder weiterhin auf der Besserung zu beharren. Dies jedoch nur dann, wenn die Verbesserung im Verhältnis zu seinem Interesse an der Mängelbeseitigung nicht übermässige Kosten verursacht oder einen dem Minderwert des Werkes entsprechenden Abzug von der Vergütung zu machen (Minderung)

Treten aufgrund unsachgemässer Behandlung oder Montage an von uns hergestellten Produkten Schäden auf oder kommt es aus denselben Gründen zu Folgeschäden, wird jede Haftung abgelehnt.

Zahlungskonditionen: Unsere Preise sind Nettopreise und innerhalb von 20 Tagen (ohne Abzüge) zahlbar. Unberechtigte Skonto- oder andere Abzüge werden konsequent nachbelastet. Nach dieser Frist läuft ein Verzugszins ab Rechnungsdatum von 8%. Zudem wird eine Mahngebühr (Fr. 25.—für die erste und zweite Mahnung, Fr. 50.—für die dritte Mahnung) verrechnet. Zu bezahlen sind auch allfällige weitere Inkassospesen usw. Bei grösseren Aufträgen ist die JB-Creabau berechtigt im Rahmen der bestellten Materialien oder der bereits getätigten Arbeiten A-Konto-Zahlungen zu verlangen.

Gerichtsstand ist Luzern-Land in Kriens.